17.03.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Vereinsmitglieder,

die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, gültig ab 08.03.2021, hat im Sportbereich Lockerungen gebracht:

Ein Belegungsplan für die Außenanlagen und für die Sporthallen ist erarbeitet, der wieder einen eingeschränkten Sportbetrieb ermöglicht,

sobald die 7-Tage-Inzidenz wieder unter 100 sinkt, stabil bleibt und das Landratsamt Esslingen eine entsprechende Allgemeinverfügung erlässt.